Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Archikonstrukt/ 3D-Druck
Die Auftragsannahme erfolgt aufgrund der AGBs. Mit der Auftragserteilung nehmen Sie die AGBs an. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen oder ähnlich benannt des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.
§ 1
Preise
Von der Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche und fernmündliche Angebote werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme verbindlich.
Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Vom Auftraggeber veranlasste Proben, Skizzen, Muster-Layouts, Probedrucke usw. werden
individuell berechnet.
§ 2 Urheberrechte an Daten, 3D Daten und Designs, Haftungsfreistellung
Etwaige Urheber- oder sonstige Rechte an jeglichen vom Partner zur Verfügung gestellten Daten verbleiben beim Partner.
Der Partner gibt Archikonstrukt ein beschränktes Nutzungsrecht für erstellte und übermittelte Daten. Dieses umfasst die Erlaubnis, aus den Daten
Produkte herzustellen und diese über vom Partner eingerichtete Shops zu verkaufen.
Archikonstrukt ist es nicht gestattet, vom Partner zur Verfügung gestellte Daten in eigenen Shops oder in den
Shops von Dritten oder über andere Vertriebskanäle zu verwerten, wenn der Partner dem nicht ausdrücklich zustimmt, gleich in welcher Art und Weise.
Es ist Archikonstrukt gestattet, 3D Daten und Designs, die der Kunde zu diesem Zweck in den Shop hochgeladen hat, zu Werbezwecken auf der Homepage von Archikonstrukt oder für andere Formen der
Werbung für Archikonstrukt zu verwenden. Archikonstrukt gewährleistet in diesen Fällen die Verlinkung des Designs mit dem Shop des Urhebers. Bei Übermitteln der Daten für den Druck, werden diese
nur nach Freigabe durch den Partner für verschiedene Werbezwecke von Archikonstrukt verwendet.
Durch das Übermitteln von Daten versichert der Partner Archikonstrukt eindeutig, dass die Daten und das Design frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen
ausschließlich zu Lasten des Partners. Auch versichert der Partner, dass der Inhalt der Daten und das virtuelle und reale Design eines Ausdruckes in jeglicher Form keine sonstigen
Rechte Dritter verletzt. Im Übrigen hält der Partner Archikonstrukt komplett von der Inanspruchnahme durch Dritte bzgl. der übersandten Daten frei.
Für die in den Shop eingestellten Inhalte (insbesondere 3D Modelle, Hintergrundbilder, Slogans etc.) ist im Übrigen allein der Partner verantwortlich. Der Partner steht dafür ein, dass
sämtliche in seinen Shop eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung nicht in Patente, Lizenzen, Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter eingreift. Der Partner wird
Archikonstrukt auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Partner erstattet Archikonstrukt
alle notwendig entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. Archikonstrukt hat in diesem Fall gegen den Partner einen Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten
Verteidigungskosten.
Der Partner ist verpflichtet, Archikonstrukt unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit in den Shop
eingestellten Inhalten geltend gemacht werden.
Machen Dritte gegen Archikonstrukt Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend, so steht es Archikonstrukt nach alleinigem Ermessen frei, beanstandete Inhalte aus dem Shop des Partners ganz oder
teilweise zu entfernen.
Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrechte etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage zu besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige
Vervielfältigungen entstehen können, die Haftung. Die Vorlagen werden in der Form vervielfältigt, wie der Auftraggeber sie anliefert. Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente etc.
vervielfältigen Archikonstrukt nicht im Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Die Reproduktion sowie alle sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen ohne Kontrolle hinsichtlich der
Richtigkeit des Inhalts des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials oder der Vorlagen. Für deren Richtigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Diese Regelung gilt
entsprechend bei der Anlieferung von digitalen Dateien zum Zwecke des Ausplottens und ähnlicher Druckverfahren.
§ 3 Lieferung/ Haftung
Geraten wir als Anbieter in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung
beruht.
Falls Abholung durch den Auftraggeber vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf
Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche können aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten nicht abgeleitet werden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Anderenfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Auftraggebers, sofern nicht die Auslieferung durch Beauftrage oder Boten des Auftraggebers durchgeführt wird. Versandkosten werden
entsprechend der Preisliste berechnet. Für die Inanspruchnahme unseres Abhol- und Lieferservice entstehen dem Auftraggeber Kosten laut Preisliste oder Angebot.
§ 4 Gewährleistung
Die Leistungsmerkmale der in diesem Dokument beschriebenen Produkte können je nach Produktanwendung,
Betriebsbedingungen,
Werkstoffkombinationen und Endnutzung abweichen. Wir übernehmen keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Dies betrifft insbesondere auch die Markteignung sowie die Eignung für einen bestimmten Zweck.
Für zu kleine Geometrien, zu dünne Stellen, sowie freistehende kleine Objekte kann, trotz konstruktiver Veränderungen (aufdicken, verbinden, vergrößern…, damit sie überhaupt druckbar werden) keine Haftung übernommen werden.
Auch bei größter Sorgfalt können geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität, der Farbgebung und dergleichen auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht
in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder wahlweise
eine Herabsetzung des Preises zu verlangen.
Für den Verlust oder die Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Auftragnehmers sowie bei der Aufbewahrung und den Arbeitsvorgängen beim Auftragnehmer haftet
der Auftraggeber im Umfang seiner Transportversicherung. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Auftragnehmer
binnen zwei Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu
sorgen. Dem Auftragnehmer wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere sonstige Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind
komplett ausgeschlossen, ebenso wie sonstige Folgeschäden.
Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Archikonstrukt beruht. Sie gelten auch dann nicht, wenn der
Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
§ 5 Reklamationen
Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Erhalt der Lieferung. Vor etwaiger Rücksendung der Ware bitten wir unsere Zustimmung einzuholen. Schadensersatzansprüche aufgrund von fehlerhaften 3D Modellen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Ersatzlieferungen erfolgen immer in normaler Lieferzeit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber zustehender Forderungen Eigentum von Archikonstrukt. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie
veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Auftraggeber gegen den Dritten hat. Hierdurch reduzieren sich die Forderungen des Auftragnehmers lediglich in dem
Maße, wie Befriedigung durch den Dritten erlangt werden kann. Entstehende Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung und Einziehung der Forderungen gegenüber Dritten ermächtigt. Diese Ermächtigung kann vom Auftragnehmer widerrufen werden für den Fall, dass der
Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Verzug gerät. Die entstehenden Forderungen gegen Dritte sind in Form einer stillen
Zession bis zur Höhe der Forderungen aus dem Auftragsverhältnis abgetreten.
Der Auftraggeber darf die Waren an Dritte seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers). Ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte ist
ausgeschlossen.
§ 7 Zahlungen
Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Bei Aufträgen, die für Rechnungen eines Dritten ausgeführt
worden sind, haftet der Besteller neben dem Dritten als Selbstschuldner. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 2 Wochen zulässig, danach gelten sie vollinhaltlich als
anerkannt.
Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit auf das Konto von Archikonstrukt eingegangen ist, berechnen wir für die 2. Mahnung 7,50 € sowie für die 3. Mahnung 15,00 €
Mahngebühren. Gleichzeitig erheben wir während der Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Für den Fall des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte/Boni und es gelten die Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Auftraggeber oder der Rechnungsempfänger zu
vertreten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. Porto je Rechnung erhoben.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder
Rechnungsempfängers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
§ 8 Haftung
Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung seitens Archikonstrukt eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 9 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die Haftung von Archikonstrukt (z. B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des
Partners) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, soweit nicht Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit die Haftung
von Archikonstrukt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Archikonstrukt übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich Ihrer Site oder die über Ihre Site verkauften Produkte (einschließlich u. a. der Gewährleistung für die
Eignung von Produkten zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem
Handelsbrauch ergeben).
Ferner sichert Archikonstrukt nicht zu, dass der Betrieb Ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Archikonstrukt keine
Haftung.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu
jeder Zeit vollständig, richtig und mit letzter Aktualität dargestellt sind. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung geändert, entfernt oder ergänzt werden. Archikonstrukt übernimmt
dabei keinerlei Haftung für etwaige Fehler, Unterlassungen oder Schäden, die sich aus der Verwendung der auf unseren Internetseiten enthaltenen Informationen ergeben. Trotz sorgfältiger
inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 10 Verarbeitung elektronischer Daten
Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt sich, dass ein Datenformat bearbeitet werden soll, bei welchem bei der
erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein vom Auftragnehmer bearbeitetes Datenformat, Abweichungen auftreten können, so muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Anderenfalls
gelten entstehende Abweichungen als von vorneherein genehmigt. Archikonstrukt wird in jedem Falle nach bester Möglichkeit arbeiten. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie vom
Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (3D Drucker, Lasergravierer, CNC Fräsen, Plotter, Digitalkopierer usw.) aufbereitet worden sind. Eine
Prüfungspflicht obliegt dem Auftragnehmer hierbei nicht. Dieses gilt ausdrücklich auch für den Fall der automatischen Dateikorrektur im Online-Shop des Auftragnehmers, die auch zu schlechteren
Ergebnissen führen kann. Den Auftraggebern wird hierzu die veränderte Datei zu Vergleichszwecken zur Verfügung gestellt. Er entscheidet sodann allein über die Ausführung der gewünschten Datei und
stellt damit den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei. Im Zweifelsfall muss der Auftraggeber den Auftragnehmer aktiv über seine Entscheidung informieren, auch soweit dies technisch über den
Online-Shop nicht möglich ist, z. B. über E-Mail oder Fax.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhafte angelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer das
Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Auftraggebers direkt an Dritte weiterleitet. Stellt der Auftragnehmer einen offensichtlichen Mangel fest, so unterrichtet er den Auftraggeber. Soll der Mangel
beseitigt werden, dann wird dem Auftraggeber die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung
obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Kopie für Bearbeitungs-, Speicher- und Sicherheitszwecke anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der
vom Auftraggeber gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Sämtliche Kopien werden auf Wunsch des Auftraggebers gelöscht, ansonsten spätestens nach 3 Monaten. Daten und
Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem
gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Der Auftragnehmer haftet auch hierbei nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Übergebene Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu beantragen.
Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für den Auftragnehmer verbindlich. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen bzgl. des
Auftragsumfanges werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen ausschließlich der Schriftform.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für den von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlasste
Datenübertragungen (z.B. per USB Stick) Sollten bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten erforderlich
werden, so trägt der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten.
Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern auch innerhalb des 3D Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit dem Auftragnehmer grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen
ist.
Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch den Auftragnehmer, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG Urheber des
erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten beim Auftragnehmer und dem Auftraggeber können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden,
erhält der Auftraggeber eine Testausgabe zur Freigabe, sofern dem Auftragnehmer aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich so
trägt der Auftraggeber bei Abweichungen das Risiko der Abweichungen. Er hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten, soweit diese erforderlich werden.
Wird dem Auftraggeber ein korrekturfähiges Zwischenprodukt, vorgelegt oder legt der Auftraggeber dem Auftrag Vorlagen zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das
Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren, Witterungseinflüsse, Farbdifferenzen o.ä. technisch unvermeidbar bedingt sind. Sollte eine
verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss dies gesondert vereinbart werden.
Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, übernimmt er dafür keine Gewähr.
Soweit Archikonstrukt dem Auftraggeber den Zugriff auf eine beim Auftragnehmer angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Auftraggeber: den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu
nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; dem Auftragnehmer erkennbare
Schäden unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten durch missbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Auftraggeber in Verbindung mit Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der der
Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Anschrift und Daten maschinell speichert und verarbeitet. Der Auftragnehmer
steht dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Der Auftragnehmer weist
den Auftraggeber darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
§ 11 Unwirksamkeit
Sind einzelne Bedingungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben diese im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten vielmehr solche
Bestimmungen, die zulässig sind und den unwirksamen Bestimmungen möglichst nah kommen.
§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist in 74072 Heilbronn. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Archikonstrukt in 74072 Heilbronn oder für die Leistung ausführende
Zweigniederlassung zuständig ist. Archikonstrukt ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Klagen gegen Verbraucher richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Widerrufsrecht
Der Besteller hat kein Widerrufsrecht, da die Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB).
Archikonstrukt/ 3D-Druck
Adolzfurter-Hälden 17
74626 Bretzfeld
Inhaber: Jens Plappert